Befristete Arbeitsverträge
Ihr Weg zum unbefristeten Job
Ein befristeter Arbeitsvertrag fühlt sich oft wie eine Arbeit auf Probe an – Jahr für Jahr. Doch der Gesetzgeber hat dem Missbrauch von Befristungen enge Grenzen gesetzt. Viele Befristungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Wenn Ihr Arbeitgeber formale Fehler macht oder die sachlichen Gründe für eine Befristung nur vorgeschoben sind, verwandelt sich Ihr Vertrag kraft Gesetzes in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Ich unterstütze Sie dabei, diese Chance zu nutzen und Ihre berufliche Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen.
Wann ist eine Befristung unwirksam?
Ich analysiere Ihren Arbeitsvertrag und die Historie Ihrer Beschäftigung auf typische Fehlerquellen:
- Fehlende Schriftform: Eine Befristung muss zwingend vor Arbeitsbeginn schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet sein. Ein mündlicher Handschlag reicht nicht aus – in diesem Fall sind Sie bereits unbefristet eingestellt.
- Befristung ohne Sachgrund: Diese ist maximal für zwei Jahre und bei höchstens drei Verlängerungen zulässig. Wenn Sie zuvor schon einmal bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren (Zuvorbeschäftigungsverbot), ist eine sachgrundlose Befristung oft unzulässig.
- Vorgeschobene Sachgründe: Wird die Befristung mit der Vertretung eines Kollegen oder einem vorübergehenden Mehrbedarf begründet, prüfe ich, ob dieser Grund zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung tatsächlich bestand.
- Kettenbefristungen: Werden Verträge über viele Jahre hinweg immer wieder befristet, kann dies rechtsmissbräuchlich sein – selbst wenn jedes Mal ein Sachgrund genannt wird.
Die Entfristungsklage: Die 3-Wochen-Frist
Wenn Sie sich gegen das Ende Ihres Vertrages wehren wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht erheben.
Mein Ziel ist dabei klar:
- Feststellung des unbefristeten Status: Wir lassen gerichtlich feststellen, dass Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt und unbefristet fortbesteht.
- Verhandlung einer Abfindung: Oft ist das Tischtuch nach einem solchen Streit zerschnitten. In diesem Fall nutze ich meine Erfahrung als Mediator, um eine attraktive Abfindung für Sie auszuhandeln, damit Sie das Unternehmen mit einem finanziellen Polster verlassen können.
Strategische Beratung: Der richtige Zeitpunkt
Manchmal ist es klüger, während des laufenden Vertrages die Füße stillzuhalten und erst kurz vor Ende der Befristung aktiv zu werden. Ich entwickle mit Ihnen den taktisch klügsten Zeitplan, um Ihren Arbeitgeber nicht vorzeitig zu warnen und Ihre Erfolgschancen zu maximieren.
Machen Sie Schluss mit der Unsicherheit: Ich prüfe Ihren Vertrag
Lassen Sie nicht zu, dass eine unwirksame Befristung Ihre Zukunftspläne durchkreuzt. Ein unbefristeter Vertrag ist oft nur eine rechtliche Prüfung entfernt.
- Vertrags-Check: Senden Sie mir Ihren aktuellen Vertrag und alle vorherigen Befristungsvereinbarungen über mein Kontaktformular. Ich prüfe sofort, ob die Befristung wirksam ist.
- Fristen-Wächter: Ihr Vertrag läuft demnächst aus? Rufen Sie mich unter 0 21 31 - 40 52 620 an, damit wir die Klagefrist für die Entfristungsklage nicht versäumen.
- Diskretion: Wir besprechen gemeinsam, ob und wann wir den Arbeitgeber mit der Unwirksamkeit konfrontieren – immer mit Blick auf Ihre individuellen Karriereziele.
Ein befristeter Vertrag muss kein Dauerzustand sein. Ich sorge mit juristischer Expertise dafür, dass Sie die Sicherheit erhalten, die Sie verdienen.