Die außerordentliche (fristlose) Kündigung
Soforthilfe bei akutem Handlungsbedarf
Eine fristlose Kündigung ist der „Paukenschlag“ im Arbeitsrecht. Von einem Tag auf den anderen bricht nicht nur der geregelte Alltag weg, sondern auch die finanzielle Lebensgrundlage: Das Gehalt stoppt sofort. Zudem droht bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld.
In dieser Extremsituation stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt und vertrauensvoller Partner zur Seite. Mein Ziel ist es, den enormen Druck von Ihnen zu nehmen und umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Die „Unzumutbarkeit“: Die hohen Hürden für Arbeitgeber
Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Die Hürden hierfür sind extrem hoch. Ich prüfe für Sie unter anderem:
Die Zwei-Wochen-Frist: Hat Ihr Arbeitgeber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen, nachdem er von dem Vorfall erfahren hat? Wenn nicht, ist die fristlose Kündigung oft allein deshalb unwirksam.
Die Verhältnismäßigkeit: Wäre eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung als milderes Mittel ausreichend gewesen?
Die Interessenabwägung: Wurden Ihre Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter und Ihre bisherige Führung im Unternehmen angemessen berücksichtigt?
Ganzheitliche Strategie: Existenz sichern, Ruf wahren
Gerade bei fristlosen Kündigungen geht es oft um Vorwürfe, die auch Ihr berufliches Ansehen beschädigen können. Als Mediator weiß ich, dass hier neben der juristischen Härte oft auch diplomatisches Geschick gefragt ist. Häufig lässt sich in Verhandlungen erreichen, dass die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird. Das sichert Ihnen:
- Die Weiterzahlung des Gehalts bis zum Ende der Frist.
- Den Erhalt des Arbeitslosengeldes ohne Sperrzeit.
- Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ohne „versteckte“ Hinweise auf ein Fehlverhalten.
Mein Versprechen: Schnelle Hilfe, wenn es brennt
Bei einer fristlosen Kündigung zählt jede Stunde. Ich sorge dafür, dass wir keine wertvolle Zeit verlieren, um Ihre finanzielle Absicherung und Ihren guten Ruf wiederherzustellen.
Jetzt Notfall-Termin vereinbaren: Handeln Sie sofort
Wenn das Gehalt stoppt und Vorwürfe im Raum stehen, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Ich unterstütze Sie sofort und mit vollem Einsatz.
- Direkte Notfall-Nummer: Rufen Sie mich sofort unter 0 21 31 - 40 52 620 an. Geben Sie an, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelt – mein Team wird Sie priorisiert behandeln.
- Unterlagen-Check: Senden Sie mir die Kündigung und – falls vorhanden – das Protokoll einer vorherigen Anhörung per Kontaktformular zu.
- Sperrzeit vermeiden: Wir besprechen umgehend, wie wir gegenüber der Agentur für Arbeit argumentieren, um Ihre Bezüge zu sichern.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Gemeinsam prüfen wir die Vorwürfe und setzen Ihre Rechte konsequent durch.