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Schwerbehinderung & Gleichstellung

Ihr Schutzschild im Arbeitsleben

Menschen mit Behinderung oder ihnen gleichgestellte Personen genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Status. Dieser ist kein Privileg, sondern ein notwendiger Schutz, um Chancengleichheit herzustellen und unfaire Benachteiligungen zu verhindern. Dennoch erleben viele Betroffene, dass Arbeitgeber vor den damit verbundenen Pflichten zurückschrecken oder den besonderen Kündigungsschutz zu umgehen versuchen.

Ich stehe an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte respektiert werden – von der barrierefreien Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes bis hin zur Abwehr einer rechtswidrigen Kündigung.

Der besondere Kündigungsschutz: Keine Kündigung ohne Behörde

Wenn Sie schwerbehindert (GdB von mindestens 50) oder gleichgestellt (GdB von mindestens 30 plus Bescheid der Agentur für Arbeit) sind, kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres kündigen.

Zustimmung des Integrationsamtes: Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes (LVR/LWL) einholen. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Prüfung der Alternativen: Das Integrationsamt prüft genau, ob die Kündigung durch präventive Maßnahmen oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes vermieden werden kann. Ich begleite Sie in diesem Verfahren und sorge dafür, dass Ihre Interessen gehört werden.

Die Gleichstellung: Schutz ab einem GdB von 30

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 den nahezu identischen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen erhalten können. Hierfür ist ein Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Ich berate Sie umfassend zu den Voraussetzungen und unterstütze Sie dabei, diesen wichtigen Schutzstatus zu erlangen, wenn Ihr Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung gefährdet ist.

Ihr Anspruch auf Teilhabe und Zusatzurlaub

Neben dem Kündigungsschutz sichert das Gesetz Ihnen weitere wichtige Rechte zu, bei deren Durchsetzung ich Sie unterstütze:

  • Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine Woche bezahlten Zusatzurlaub pro Jahr.
  • Leidensgerechte Beschäftigung: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz so auszustatten, dass Sie Ihre Aufgaben trotz Einschränkungen optimal erfüllen können.
  • BEM-Verfahren: Bei längeren Krankheitszeiten muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Hier achte ich darauf, dass dieses Verfahren fair verläuft und nicht als Vorbereitung für eine Kündigung missbraucht wird.

Mein Ansatz: Souveräne Begleitung im Verfahren

Als Ihr Anwalt und Mediator weiß ich, wie man die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt und der Schwerbehindertenvertretung (SBV) strategisch nutzt. Mein Ziel ist es, Ihren Arbeitsplatz langfristig zu sichern oder – falls eine Fortführung nicht möglich ist – eine deutlich überdurchschnittliche Abfindung auszuhandeln, die Ihrer besonderen Situation Rechnung trägt.

Sichern Sie Ihre Rechte: Ich begleite Sie kompetent

Haben Sie Fragen zu Ihrem Schutzstatus oder hat Ihr Arbeitgeber bereits ein Verfahren beim Integrationsamt eingeleitet? Handeln Sie frühzeitig.

  • Status-Check: Senden Sie mir Ihren Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsantrag über mein Kontaktformular. Ich prüfe, ab wann Ihr besonderer Schutz rechtlich greift.
  • Vertretung beim Integrationsamt: Wenn ein Kündigungsverfahren läuft, übernehme ich für Sie die Stellungnahme gegenüber dem Amt. Kontaktieren Sie mich unter 0 21 31 - 40 52 620.
  • Beratung zur Gleichstellung: Wir klären in einem Gespräch, ob ein Gleichstellungsantrag für Ihre aktuelle Situation der richtige strategische Schritt ist.

Behinderung darf kein Karrierehindernis sein. Ich sorge mit juristischer Präzision dafür, dass Ihr Schutzstatus ein echtes Sicherheitsnetz für Sie bleibt.