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Urlaubsanspruch

Ihr Recht auf Erholung und fairen Ausgleich

Urlaub dient der Regeneration und ist gesetzlich fest verankert. Dennoch gibt es immer wieder Streitigkeiten darüber, wann Urlaub gewährt werden muss, ob er zum Jahresende verfällt oder was mit den restlichen Tagen passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dank der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs haben sich Ihre Rechte als Arbeitnehmer hier massiv gestärkt. 

Ich unterstütze Sie dabei, Ihren wohlverdienten Urlaub zu sichern oder – falls eine Erholung nicht mehr möglich ist – eine angemessene finanzielle Entschädigung durchzusetzen.

Urlaubsanspruch und Verfall: Der Arbeitgeber ist in der Pflicht

Lange Zeit galt: Urlaub, der nicht bis zum Jahresende (oder spätestens zum 31. März des Folgejahres) genommen wurde, verfällt automatisch. Das hat sich grundlegend geändert. 

  • Hinweispflicht: Ihr Arbeitgeber muss Sie rechtzeitig und förmlich dazu auffordern, Ihren Urlaub zu nehmen, und Sie vor dem Verfall warnen. 
  • Kein automatischer Verfall: Hat Ihr Arbeitgeber diese Hinweispflicht versäumt, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen – unter Umständen über Jahre hinweg. Ich prüfe für Sie, ob Sie noch alte Urlaubsansprüche geltend machen können. 

Urlaubsabgeltung: Geld statt Freizeit bei Beendigung

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie noch Resturlaub haben, kann dieser oft nicht mehr genommen werden – etwa wegen einer Kündigungsfrist oder einer Freistellung. In diesem Fall wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Geldanspruch um: die Urlaubsabgeltung. Ich berechne für Sie: 

  • Die genaue Anzahl der verbleibenden Tage (inklusive anteiliger Ansprüche bei Ausscheiden in der Jahreshälfte). 
  • Den korrekten Bruttobetrag basierend auf Ihrem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. 
  • Die Einbeziehung von Provisionen oder regelmäßigen Zulagen in das Urlaubsentgelt. 

Urlaub und Krankheit 

Was passiert, wenn Sie im Urlaub krank werden? Oder wenn Sie über lange Zeit arbeitsunfähig waren und sich Berge an Urlaub angesammelt haben? Auch hier gibt es klare Regeln zum Schutz Ihrer Ansprüche, die ich für Sie durchsetze, damit Ihr Erholungsanspruch nicht aufgrund von Krankheit verloren geht. 

Mein Ansatz: Klare Kante für Ihre Erholung 

Als Ihr Anwalt achte ich darauf, dass Urlaubsthemen nicht „unter den Tisch fallen“ – besonders nicht in Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen. Als Mediator versuche ich zudem, bei Urlaubsverweigerungen im laufenden Job Lösungen zu finden, die Ihre Erholung sichern, ohne das Betriebsklima nachhaltig zu stören. 

Sichern Sie sich Ihre freien Tage oder Ihr Geld 

Urlaubstage sind ein wertvolles Gut. Lassen Sie nicht zu, dass diese ohne Entschädigung verfallen oder falsch berechnet werden. 

  • Anspruchsberechnung: Senden Sie mir Ihren Arbeitsvertrag und die letzte Abrechnung über mein Kontaktformular. Ich ermittle für Sie die exakte Anzahl Ihrer restlichen Urlaubstage.
  • Abgeltung durchsetzen: Ihr Arbeitgeber weigert sich, den Resturlaub nach der Kündigung auszuzahlen? Ich fordere den Betrag für Sie ein – kurzfristig und mit dem nötigen Nachdruck. 
  • Beratungstermin: Rufen Sie mich unter 0 21 31 - 40 52 620 an, um zu klären, wie wir Ihre Urlaubsrechte am besten wahren

Verzichten Sie nicht auf Ihre gesetzlich verbrieften Rechte. Ich sorge dafür, dass Ihr Urlaubskonto am Ende stimmt – in Zeit oder in Euro.