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Entgeltfortzahlung

Ihr finanzieller Schutz im Krankheitsfall

Krankheit gehört zum Leben – und das Arbeitsrecht schützt Sie davor, in dieser Zeit sofort in finanzielle Not zu geraten. Grundsätzlich haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt für bis zu sechs Wochen in voller Höhe weiterzahlt. Doch was einfach klingt, führt in der Praxis oft zu Streitigkeiten: Der Arbeitgeber zweifelt die Arbeitsunfähigkeit an, fordert Atteste zu früh oder stellt die Zahlungen bei einer „Folgeerkrankung“ einfach ein.

Ich sorge dafür, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, während ich Ihre finanziellen Ansprüche sichere und unberechtigte Forderungen Ihres Arbeitgebers abwehre.

Die 6-Wochen-Regel: Wann Ihr Anspruch sicher ist

Damit die Entgeltfortzahlung reibungslos funktioniert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ich unterstütze Sie bei der Klärung wichtiger Fragen:

  • Die Anzeige- und Nachweispflicht: Haben Sie sich rechtzeitig krankgemeldet? Ab wann müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen?
  • Wiederholungserkrankung vs. neue Erkrankung: Wenn Sie nach einer Genesung erneut erkranken, beginnt der 6-Wochen-Zeitraum unter bestimmten Bedingungen von vorn. Ich prüfe für Sie, ob Ihnen eine erneute Fortzahlung zusteht.
  • Verschulden: Ihr Arbeitgeber verweigert die Zahlung, weil er Ihnen ein „Verschulden“ (z. B. durch riskante Sportarten oder einen Unfall) vorwirft? Ich prüfe die rechtliche Lage und wehre unbegründete Kürzungen ab.

Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Wenn der MDK eingeschaltet wird

In manchen Fällen schalten Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein, weil sie die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln. Das ist für Betroffene oft sehr belastend. Als Ihr Anwalt begleite ich Sie in diesem Prozess:

  • Ich prüfe, ob der Arbeitgeber überhaupt berechtigte Zweifel geltend machen kann.
  • Ich stelle sicher, dass Ihre Datenschutzrechte gewahrt bleiben und keine medizinischen Details unbefugt an den Arbeitgeber gelangen.

Entgeltfortzahlung und Kündigung

Ein häufiger Streitpunkt: Sie werden krank und erhalten kurz darauf die Kündigung. Oft stellt der Arbeitgeber dann die Zahlung ein oder verrechnet diese mit Resturlaub. Hier ist schnelles Handeln gefragt, um sowohl die Gehaltszahlung als auch Ihren Arbeitsplatz (oder eine Abfindung) zu sichern.

Mein Ansatz: Schutz in der Verletzlichkeit

Als Anwalt und Mediator weiß ich, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten das Verhältnis zum Arbeitgeber belasten können. Ich unterstütze Sie dabei, die Kommunikation sachlich zu halten und – falls gewünscht – durch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eine gesunde Rückkehr an den Arbeitsplatz vorzubereiten.

Sichern Sie Ihr Einkommen während der Genesung

Ihre Gesundheit geht vor. Lassen Sie nicht zu, dass finanzieller Druck Ihren Heilungsprozess stört. Ich kümmere mich um die rechtliche Durchsetzung Ihres Gehalts.

  • Zahlungsstopp prüfen: Ihr Arbeitgeber hat das Gehalt im Krankheitsfall gekürzt oder nicht überwiesen? Senden Sie mir Ihre Abrechnung über mein Kontaktformular. Ich fordere die ausstehenden Beträge umgehend ein.
  • Beratung bei Langzeiterkrankung: Wenn die sechs Wochen ablaufen, helfe ich Ihnen beim Übergang zum Krankengeld und kläre Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse.
  • Rechtssicherer Kontakt: Rufen Sie mich unter 0 21 31 - 40 52 620 an, wenn Ihr Arbeitgeber Druck ausübt oder Ihre Krankschreibung nicht anerkennt.

Rechtssicherheit ist die beste Medizin gegen beruflichen Stress. Ich sorge dafür, dass Sie während Ihrer Krankheit finanziell abgesichert bleiben.