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Die Kündigung

"Der Notfall"

Kündigung: Souveräne Vertretung in der Existenzkrise

Der Erhalt einer Kündigung markiert für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung. Neben den juristischen Fragen stehen oft existenzielle Sorgen im Vordergrund. In dieser sensiblen Phase ist es entscheidend, einen Rechtsbeistand an der Seite zu haben, der fachliche Präzision mit einem Blick für Ihre persönliche Situation verbindet.

Ich unterstütze Sie dabei, in dieser Ausnahmesituation einen kühlen Kopf zu bewahren und die erforderlichen strategischen Schritte unmittelbar einzuleiten.

Drei-Wochen-Frist: Handeln unter Zeitdruck

Im Kündigungsschutzrecht ist Zeit der kritischste Faktor. Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung verbleiben Ihnen lediglich drei Wochen, um Klage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam – potenzielle Fehler des Arbeitgebers können dann in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden.

Meine Kanzlei gewährleistet eine kurzfristige Termingestaltung, um Ihre Klagefrist sicher zu wahren und Ihre Rechtsposition von Beginn an zu festigen.

Strategische Zielsetzung: Fortbestand oder Abfindung?

Eine Kündigungsschutzklage verfolgt formal das Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde. In der arbeitsrechtlichen Praxis ergeben sich daraus für Sie zwei wesentliche Wege, bei denen ich Sie berate und vertrete:

Der Erhalt des Arbeitsplatzes: Wenn eine Rückkehr in den Betrieb möglich und von Ihnen gewünscht ist, setze ich mich für Ihre Weiterbeschäftigung ein.

Verhandlung einer Abfindung: Häufig ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. In diesem Fall kann versucht werden, einen Vergleich zu verhandeln, der Ihr Ausscheiden durch eine angemessene Abfindungszahlung wirtschaftlich kompensiert.

Ganzheitliche Expertise durch Mediation und Fachwissen

Als Mediator und Spezialist im Arbeitsrecht betrachte ich Ihren Fall nicht isoliert als Aktenvorgang. Ich analysiere die Kündigung auf Herz und Nieren:

  • Wurden formelle Anforderungen (z. B. korrekte Unterzeichnung, Betriebsratsanhörung) eingehalten?
  • Liegt ein besonderer Sonderkündigungsschutz vor?
  • Hält die soziale Rechtfertigung einer gerichtlichen Überprüfung stand?

Dabei profitiert Ihre Vertretung von meiner Erfahrung aus der Rechtsabteilung eines Konzerns. Ich kenne die Strategien der Gegenseite und nutze dieses Wissen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es am Verhandlungstisch oder im Gerichtssaal.

Jetzt handeln: Ihre Kündigungsfrist läuft bereits

Warten Sie nicht, bis wertvolle Zeit verstreicht. Ein kurzes Telefonat kann bereits klären, ob in Ihrem Fall schnelles Handeln erforderlich ist. Ich biete Ihnen eine fundierte erste Einschätzung Ihrer Situation.

  • Sofort-Kontakt: Rufen Sie uns unter 0 21 31 - 40 52 620 an, um einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren.
  • Online-Anfrage: Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns die wichtigsten Eckpunkte Ihrer Kündigung vorab zuzusenden.
  • Dringlichkeits-Check: Denken Sie an die Drei-Wochen-Frist – wir priorisieren Kündigungsfälle, um Ihre Rechte fristgerecht zu sichern.

Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie wir Ihre berufliche Zukunft sichern. Kontaktieren Sie mich unverbindlich.